Rechtsanwaltsvergütung/ Kosten der Beratung

Da kein Fall wie der andere ist, werden die für unser Tätigwerden anfallenden Kosten für jeden einzelnen Fall kalkuliert. Dabei richten wir uns in der Regel nach folgenden Leitlinien:

  • Das Erstberatungsgespräch kostet 226,10 Euro inklusive MwSt.
  • Der Entwurf einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung kostet je nach Umfang zwischen 300 und 600 Euro inklusive MwSt.
  • Der Entwurf Allgemeiner Geschäftsbedingungen für Ihr Unternehmen kostet in überschaubaren Fällen rund 2.000,- Euro zzgl. MwSt.
  • In diesem Rahmen liegt in durchschnittlichen Fällen auch die Beratung und der Entwurf eines Ehevertrages.
  • Die gerichtliche Vertretung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet, wobei sich die Höhe der Gebühren hierbei nach der Höhe des Gegenstandswertes richtet. Bei sehr geringen Streitwerten wird regelmäßig ein Mindeststreitwert vereinbart.
  • Oftmals bietet sich die Abrechnung nach Zeitaufwand an, und zwar immer dann, wenn weder Sie noch ich absehen können, welchen Umfang die Beratungstätig-keit haben wird.

Nach dem ersten Beratungsgespräch werden wir Ihnen ein konkretes Kostenangebot unterbreiten können, damit Sie wissen, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrer Angelegenheit bestehen und welche Kosten auf Sie zukommen.

 

Zur Vorbereitung auf das Erstberatungsgespräch bietet es sich an, dass Sie uns etwa einschlägige Unterlagen vorab zukommen lassen, damit wir Ihnen bereits in diesem Stadium zielführende Antworten auf Ihr Problem geben können.