Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt von Bülow berät seine Mandanten in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Hierzu gehört die Beratung und Betreuung von Unternehmen ab der Phase der Gründung über die Umwandlung und Umstrukturierung, der Übertragung im Wege der Nachfolgeplanung sowie bei deren Abwicklung.

 

Darüber hinaus prüft und entwirft Rechtsanwalt von Bülow Erklärungen, Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit dem Umschlag von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen.

 

Nicht zuletzt vertritt Rechtsanwalt von Bülow seine Mandanten in handels- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.