Familienrecht

 

Als Teilgebiet des Allgemeinen Zivilrechts regelt das Familienrecht die rechtlichen Verhältnisse in der Ehe, Lebenspartnerschaft und der Personen die in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen, sowie die darüber hinaus hiermit verbundenen Beziehungen.

 

Wir beraten Sie gern hinsichtlich der verschiedenen Aspekte dieses Rechtsgebiets, so z.B.:

Vormundschaft, rechtliche Betreuung und Pflegschaft, Scheidung, Versorgungsausgleich und der entsprechende 

Trennungsunterhalt, sprich die entstehenden Kosten einer Scheidung.